YStGB

Ysys Strafgesetzbuch - Fassung vom 01.01.2009 -


§ 1

1. Leichtfertiges, vorsätzliches oder bauartbedingtes Nixchecken, Unwissen oder komplette Ahnungslosigkeit wird mit Verachtung bestraft.


§ 2


§ 3


§ 4

1. Wird eine wichtige Tatsache vorsätzlich verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zurückgehalten, die geeignet ist, dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers zuwider zu handeln, ist dies strafbewehrt.

2. Der Versuch ist strafbar.

Kommentare